Allgemeine Geschäftsbedingungen von STAGENCY, einer Marke der Innovity sàrl-s, 25, Chemin Rouge
L-4480 Belvaux
Luxembourg. Fassung vom 10.09.2026.
1. Gegenstand
STAGENCY vermittelt zwischen Veranstaltern (der Veranstalter) und selbständigen Künstlerinnen und Künstlern (der Künstler). Je nach Engagement handelt die Agentur entweder als Vermittler im Namen und für Rechnung des Künstlers (Modell A, Vermittlung) oder als Anbieter, der die Leistung auf eigene Rechnung verkauft (Modell B, Eigengeschäft). Das anwendbare Modell steht auf Angebot und Vertrag.
2. Anfrage, Angebot, Option
Jede Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Die Agentur antwortet innerhalb von zwei Arbeitstagen mit einem Vorschlag verfügbarer Künstler. Eine Option hält einen Termin für die genannte Dauer frei; ohne schriftliche Bestätigung verfällt sie automatisch.
3. Bestätigung und Vertrag
Das Engagement wird mit Unterschrift des Vertrags durch den Veranstalter und, je nach Modell, den Künstler oder die Agentur verbindlich. Der Vertrag regelt Datum, Ort, Zeiten, Leistung, Gage, Nebenkosten, eine gegebenenfalls dem Veranstalter berechnete Provision, Anzahlung und Zahlungsfristen. Die besonderen Hinweise des Veranstaltungslandes gelten.
4. Preise und Rechnung
Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Im Modell A stellt der Künstler seine Gage dem Veranstalter in Rechnung, die Agentur ihre Provision gesondert; im Modell B rechnet die Agentur die gesamte Leistung ab. Die Anzahlung ist bei Unterschrift fällig, der Rest zum auf der Rechnung genannten Termin. Vereinbarte Reise-, Übernachtungs- und Technikkosten werden zusätzlich berechnet.
5. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt einen der technischen Anforderung entsprechenden Ort, die nötigen Genehmigungen, die Sicherheit von Publikum und Künstlern und meldet gegebenenfalls die Urheberrechte (SACEM Luxembourg) der Veranstaltung an. Vor und während der Vorbereitung kommuniziert er mit dem Künstler ausschließlich über die Agentur.
6. Absage durch den Veranstalter
Schriftliche Absage mehr als 60 Tage vor dem Termin: keine Kosten außer einer vertraglich vereinbarten nicht erstattbaren Anzahlung. Zwischen 60 und 30 Tagen: die Anzahlung verbleibt. Weniger als 30 Tage: der volle Preis bleibt fällig. Eine von Künstler und Agentur akzeptierte Verschiebung ist keine Absage.
7. Ausfall des Künstlers und höhere Gewalt
Bei Ausfall des Künstlers (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) bietet die Agentur gleichwertigen Ersatz an; kommt keine Einigung zustande, werden gezahlte Beträge ohne weitere Entschädigung erstattet. Höhere Gewalt (behördliche Verbote, Unwetter, das die Leistung unmöglich macht, Streiks) befreit beide Seiten von ihren Pflichten für den betroffenen Termin.
8. Haftung
Die Haftung der Innovity sàrl-s ist auf die Höhe ihrer Provision (Modell A) bzw. des Leistungspreises (Modell B) begrenzt. Für mittelbare Schäden und für den künstlerischen Inhalt der Leistung, der beim Künstler liegt, wird nicht gehaftet.
9. Daten und Kommunikation
Daten werden gemäß der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Der Veranstalter erlaubt die Nennung seines Namens als Referenz, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht, was jederzeit möglich ist.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt luxemburgisches Recht. Streitigkeiten werden nach einem Versuch gütlicher Einigung vor den Gerichten des Großherzogtums Luxemburg ausgetragen.